Betrugsdelikte


In diesem Vortrag am 02. 05.2023 gab Kriminalhauptkommissar Peter Großmann
von der Kreispolizeibehörde Borken - Abteilung: Seniorenprävention –

viele Beispiele aus der „Praxis“ an 15 Interessierten, in denen betrügerische Menschen, sich vor allem Senioren aussuchen, weil sie genau wissen, dass diese Menschen immer sehr hilfsbereit sind, wenn eine „Person in Not“ um einen Gefallen bittet.


Dadurch werden Senioren durch „Ablenkung eines Komplizen“ auch oft Opfer von Taschendiebstählen in Supermärkten, an der Haustür (falscher Handwerker im Blaumann, falscher Polizist …) oder beim „Enkeltrick“ per Whats-App. oder auch bei Schockanrufen - ein Verwandter hat bei einem Verkehrsunfall ein Kind angefahren, und muss sofort eine Kaution gezahlt werden -

Fazit: Niemals einer fremden Person Geld übergeben, egal welche rührende oder schlimme Geschichte vorgetragen wurde.

Nie mehr Geld und Karten mitnehmen, als unbedingt für den Tag benötigt werden. Taschen verschlossen und am Körper tragen bzw. kleine Geldbörsen in Innentaschen verstecken. Immer auf genügend Abstand achten, wenn eine fremde Person sie anspricht.

 

Das Wort „Nein“ üben und bei Zweifel direkt eine Rückfrage an die Tochter/Sohn/Enkel etc. oder aber am Telefon mit falschen Namen rückfragen, um welchen Verwandten es sich handelt. Einen Vorfall immer bei der Polizei melden, auch wenn keine Geldübergabe stattgefunden hat.

 

Die Polizei Borken ist unter der Rufnummer: 02864 – 9000 zu erreichen.
Im Notfall natürlich die 110.   


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Sicher unterwegs mit dem E-bike/Pedelec (45 Minuten Theorie, 45 Minuten fahrpraktische Übungen) Iris Röckinghausen und Julia Nöthling von der Verkehrswacht Borken begrüßten am Dienstag, den 08.09.2025, 12 Teilnehmer zum theoretischen Teil. Zunächst machten sie anhand von der diesjährigen leider hohen Unfalltodstatistik deutlich, dass das Tragen von Fahrradhelmen, reflektierenden Kleidungstücken, vorrausschauendes Verhalten und ein absolut verkehrssicheres Fahrrad im Straßenverkehr für einen Radfahrer lebensnotwendig sind. Dann gaben sie Auskunft über Änderungen in der Straßenverkehrsordnung. Das Fahrrad ist, so kann man allgemein formulieren, nicht mehr dem Fußgänger gleichgestellt, sondern aufgrund seiner Schnelligkeit jetzt ein Fahrzeug, also eher dem Auto gleichgestellt. Es fährt auf der Straße, es sei denn es gibt die blauen Fahrradschilder: (Radweg, gemeinsamer Rad-Gehweg oder getrennter Rad-/Gehweg) die die Benutzung des Radweges zwingend vorschreiben. Im Zweifel, bei wenig Platz innerorts, die Fahrbahn benutzen! Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Autofahrer beim Überholen von Radfahrern einen Mindestabstand von 1,5 m halten, außerhalb geschlossener Ortschaften sogar 2 m. Radfahrer sollten aber auf 3-Meter-Wegen, wenn eine Hofeinfahrt oder eine Seitenstraße kommt, Platz machen, damit ein Autofahrer auch überholen kann. In Beispielfilmchen zeigten sie eindrucksvoll auf, dass Radfahrer leicht in den „Toten Winkel“ eines Autofahrers geraten können. Daher ist es wichtig, als Radfahrer selbstbewusst zum Beispiel im Kreisverkehr mittig auf der Fahrbahn zu fahren (und nicht nur ganz am Rand), um von Autofahrern gut wahrgenommen und nicht abgedrängt zu werden. Danach durchfuhren den Teilnehmer mit dem eigenen Pedelec mehrmals einen Übungsparcours, in dem Sie ihr Fahrvermögen und ihre Geschicklichkeit testen konnten. Für jeden Radfahrer ist es sehr wichtig, die eigenen Fähigkeiten beim Fahren und den Bremsweg richtig einschätzen zu können. Wenn man angepasst fährt und somit sein Fahrrad beherrscht, verhindert dies hoffentlich weitere Unfälle.
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