Palliative Versorgung und Möglichkeiten am Lebensende


In diesem Vortrag am 25.04.2023 stellte Frau Katharina Mantler 18 Interessierten mit viel

Einfühlungsvermögen die Arbeit vom Palliativmedizinischen Konsiliardienst im Kreis Borken Süd vor.


Sie gab Einblicke in welcher Form der PKD die Pflege bis „zuletzt“ in vertrauter Umgebung unterstützen

kann und welche Möglichkeiten es am Lebensende gibt, die das Umsorgen von schwerkranken und

sterbenden Menschen und ihren Angehörigen erleichtern.


Wichtig: Ein jeder kann durch eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung und vor allem durch das Gespräch mit dem Partner, den Kindern oder Freunden, schon im Vorfeld äußern, welche Vorlieben man hat und was man gar nicht möchte.

Dann fällt es den Bevollmächtigten/Angehörigen auch nicht so schwer, in der Situation, dass der Betroffene für sich nichts mehr äußern kann, die richtige Entscheidung im Sinne des Sterbenden zu treffen.
Das Sterben gehört nur mal wie die Geburt zum Leben dazu.
Der Palliativdienst verkürzt und verlängert durch seine Arbeit nicht aktiv das Leben. Er unterstützt den Hausarzt, den Pflegedienst und vor allem die Angehörigen sowie den Sterbenden, damit die „verbleibende“ Zeit so lebenswert und schmerzfrei wie möglich in vertrauter Umgebung - im Kreise der Familie, bzw. im Heim - gelebt werden kann.

Es gibt eine Notfallbox, die mit den wichtigsten Medikamenten gefüllt ist. Wenn Zuhause nichts mehr geht, gibt es die Palliativstationen in den Krankenhäusern, bis ein Platz im Hospiz gefunden wird.
 

Informationen zum Thema finden Sie auch auf der Internetseite:


https://www.palliativ-kreis-borken.de/


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Sicher unterwegs mit dem E-bike/Pedelec (45 Minuten Theorie, 45 Minuten fahrpraktische Übungen) Iris Röckinghausen und Julia Nöthling von der Verkehrswacht Borken begrüßten am Dienstag, den 08.09.2025, 12 Teilnehmer zum theoretischen Teil. Zunächst machten sie anhand von der diesjährigen leider hohen Unfalltodstatistik deutlich, dass das Tragen von Fahrradhelmen, reflektierenden Kleidungstücken, vorrausschauendes Verhalten und ein absolut verkehrssicheres Fahrrad im Straßenverkehr für einen Radfahrer lebensnotwendig sind. Dann gaben sie Auskunft über Änderungen in der Straßenverkehrsordnung. Das Fahrrad ist, so kann man allgemein formulieren, nicht mehr dem Fußgänger gleichgestellt, sondern aufgrund seiner Schnelligkeit jetzt ein Fahrzeug, also eher dem Auto gleichgestellt. Es fährt auf der Straße, es sei denn es gibt die blauen Fahrradschilder: (Radweg, gemeinsamer Rad-Gehweg oder getrennter Rad-/Gehweg) die die Benutzung des Radweges zwingend vorschreiben. Im Zweifel, bei wenig Platz innerorts, die Fahrbahn benutzen! Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Autofahrer beim Überholen von Radfahrern einen Mindestabstand von 1,5 m halten, außerhalb geschlossener Ortschaften sogar 2 m. Radfahrer sollten aber auf 3-Meter-Wegen, wenn eine Hofeinfahrt oder eine Seitenstraße kommt, Platz machen, damit ein Autofahrer auch überholen kann. In Beispielfilmchen zeigten sie eindrucksvoll auf, dass Radfahrer leicht in den „Toten Winkel“ eines Autofahrers geraten können. Daher ist es wichtig, als Radfahrer selbstbewusst zum Beispiel im Kreisverkehr mittig auf der Fahrbahn zu fahren (und nicht nur ganz am Rand), um von Autofahrern gut wahrgenommen und nicht abgedrängt zu werden. Danach durchfuhren den Teilnehmer mit dem eigenen Pedelec mehrmals einen Übungsparcours, in dem Sie ihr Fahrvermögen und ihre Geschicklichkeit testen konnten. Für jeden Radfahrer ist es sehr wichtig, die eigenen Fähigkeiten beim Fahren und den Bremsweg richtig einschätzen zu können. Wenn man angepasst fährt und somit sein Fahrrad beherrscht, verhindert dies hoffentlich weitere Unfälle.
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