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„Vorsorge treffen!? Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung u. Patientenverfügung“



Jeder Mensch kann durch Unfall, Behinderung oder Erkrankung in die Situation kommen, dass er seine persönlichen Angelegenheiten für sich selbst nicht mehr regeln kann. Aber – Ehegatten oder volljährige Kinder – können nicht automatisch für die Betroffene oder den Betroffenen entscheiden. Was dann?
 

Herr Brugger, Rechtlicher Betreuer und Assessor beim Betreuungs- und Förderverein im Kreis Borken e.V. Heidener Str. 42, Borken, gab am 16.05.2023 an 32 Interessierten einige Fallbeispiele, bei denen ersichtlich wurde, wie wichtig es ist, sich frühzeitig mit diesem Thema zu beschäftigen.
Eine erteilte Vorsorgevollmacht gibt jedem die Sicherheit, dass für den Fall, dass man sich selbst nicht mehr äußern kann, eine Person des Vertrauens entsprechend alles regeln kann, wie man es selbst gern getan hätte. Damit das aber gut funktionieren kann, sollte man frühzeitig über seine Wünsche und über das was man nicht möchte sprechen und entsprechend hinterlegen. Im medizinischen Sinn kann die Vorsorgevollmacht durch eine Patientenverfügung erweitert werden.
Die Vorsorgevollmacht und auch eine Patientenverfügung bleiben aber im eigenen Besitz. Es sollte nur kommuniziert werden, wo sie im Bedarfsfall zu finden ist. So ist sichergestellt, dass sie sowohl vernichtet als auch geändert werden kann, wenn sich die Umstände ändern.


Vordrucke und eine Broschüre, um die wichtigsten Fakten nachzulesen, kann man beim Kreis Borken herunterladen oder auch im Büro im VerBIZ in Reken abholen. C. Rösing, Tel. 02864 944-370
 

Bei Fragen gibt Herr Brugger, Tel. 02861 89236-15, gern Auskunft oder vereinbart einen Beratungstermin (Mo-Do. von 10 – 12 Uhr). Bei Bedarf werden auch die Unterschriften unter der Vorsorgevollmacht vom Betreuungsverein beglaubigt!

 

Weitere Informationsveranstaltungen finden in 2023 beim Rotkreuz-Zentrum statt: (Röntgenstr. 6, Borken) Di. 08.08. + Di. 12.09. + Di. 10.10. + Di. 14.11. + Di. 12.12.2023 jeweils von 17:30 – 20:30 Uhr. (Anmeldung unter Tel.: 02861 89 23 60)

 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf den Internetseiten:
 

www.betreuungsverein-borken.de und www.pflege-kreis-borken.de


Weitere Veranstaltungen

von C. Rösing 18. März 2025
Jüdisches Leben in Reken
von C. Rösing 25. Februar 2025
„Bestattungsvorsorge und Bestattungsmöglichkeiten“ Der Infovortrag am 25.02.2025 von Roland Dengler wurde vom 47 Personen besucht. Das Thema eigener Tod wird gern aus dem eigenen Denken weggeschoben. Es empfiehlt sich aber dafür vorzusorgen! Für die Hinterbliebenen (Kinder, Ehepartner) ist es eh nicht leicht, wenn plötzlich ein geliebter Mensch verstirbt. Dann ist es gut, wenn es einen Bestattungsvorsorgeordner gibt, in dem das Wichtigste vorbereitet liegt. Vollmachten z.B. für Bankkonten, Behörden, Gesundheitsfürsorge, Auflistung, wo welche Anträge zu stellen sind, z.B. für Versicherungsleistungen. Wer eine Betreuungsverfügung hat, ob es ein Testament gibt und wo es hinterlegt ist. Auflistung aus Forderungen oder Verträgen, Aufstellung von Schulden und Verpflichtungen, oder wo man Wichtiges findet: Personalausweis, Geburtsurkunde (bei Ledigen), Heiratsurkunde (bei Verheirateten), ggfs. Sterbeurkunde des Ehepartners, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (bei Geschiedenen). Ebenfalls bietet auch jeder Bestatter die Möglichkeit im Vorfeld ein Treuhandkonto mit Bestattungsvorsorgevertrag anzulegen. Darauf kann man das nötige Kapital vorher einzahlen und Wünsche zur eigenen Bestattung hinterlegen: Welche Gäste (Adressen) sollen eingeladen werden. Soll die Beerdigung durch einen Priester oder Trauerredner begleitet werden? Mit oder ohne Eucharistiefeier, welche Musik oder welche Lieder sollen gespielt oder gesungen werden? Welcher Sarg oder welche Blumen soll/en es sein, möchte man aufgebahrt werden, damit sich nahestehende Menschen noch verabschieden können oder nicht, Welche Bestattungsart wird gewünscht? Möchte man lieber eine Erdbestattung mit Wahl-Grab (zweistellig), Reihengrab (einstellig), Rasengrab (ein- oder zweistellig) oder anonyme Erdbestattung (in Reken nicht möglich). Möchte man lieber eine Feuerbestattung mit Urnengrab (zweistellig), Urnenreihengrab (einstellig), Rasengrab (ein- oder zweistellig), Urnenbeisetzung unter Bäumen, Beisetzung im Ruheforst (Coesfeld, Familien- oder Gemeinschaftsbaum, Einzelbaum) Anonyme Feuerbestattung (nicht in Reken möglich), Asche-Verstreuung (z.B. auf dem Waldfriedhof in Borken), (anonyme) Seebestattung, Diamantbestattung (in der Schweiz möglich). Was gut vorbereitet ist, erleichtert den Angehörigen die Organisation der Beerdigung und ggfs. auch deren Bezahlung.
von Cäcillia Rösing 20. Februar 2025
Stephan Emunds, Cäcillia Rösing, Gertrud Mühlhans, Manfred Uhlenbruch, Helga Wienkötter, Edeltraud Burkart, Birgit Sander, Elisabeth Niewerth, Agnes Pierick, Marita Kuckuck, Monika Löcken, nicht im Bild Antje Teda Bayer, (von links nach rechts)
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