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Entlastungsbetrag und Nachbarschaftshilfe


Entlastungsbetrag und Nachbarschaftshilfe


In diesem Vortrag am 27.02.2024, der von 38 Personen besucht wurde, gab Lena Schlamann, 


Sozialplanung - Kreis Borken, wertvolle Informationen, unter welchen Voraussetzungen und für


welche Leistungen der Entlastungsbetrag in Höhe von 125  bei den Pflegekassen abrufbar ist.

 

Viele Menschen mit Pflegegrad 1 – 5 wissen diesen Betrag gar nicht zu nutzen, da diese Leistung


der Pflegeversicherung nicht, wie das Pflegegeld monatlich von allein auf‘ s Konto überwiesen


wird.

 

Wenn man das Glück hat einen Pflege- oder Haushaltsdienst mit freien Kapazitäten zur


Unterstützung im Haushalt zu finden, reichen die 125  nur für gut 3 Std. im Monat.

 

Daher ist eine vertraute Person aus der „Nachbarschaft/Bekanntschaft“, die ehrenamtlich


gegen eine Aufwandsentschädigung Hilfe bietet, für 10 Std. oder mehr zu bekommen.


Wichtig, die Person muss von der Pflegekasse anerkannt sein. D.h. sie muss bestätigen, dass


keine Verwandtschaft 2. Grades besteht, dass sie nicht im gleichen Haushalt lebt oder als


Pflegeperson eingetragenen ist und ehrenamtlich tätig ist.


Außerdem muss sie zur Qualifikation entweder einen Pflegekurs besucht haben, oder - und das


ist neu seit 2024 - die Pflegeperson muss der Pflegekasse schriftlich bestätigen, dass sie sich


den Inhalt der Broschüre „Nachbarschaftshilfe“ durchgelesen hat.


 

Unter folgendem Link kann man die Broschüre herunterladen:


https://broschuerenservice.nrw.de/mags/shop/Nachbarschaftshilfe_-_Tipps_und_Informationen_f%C3%BCr_Helfende
 

 

Weitere Informationen findet man auf den Seiten:

 

pflege-kreis-borken.de oder unter:



https://nachbarschaftshilfe.nrw/


Weitere Veranstaltungen

von C. Rösing 18. März 2025
Jüdisches Leben in Reken
von C. Rösing 25. Februar 2025
„Bestattungsvorsorge und Bestattungsmöglichkeiten“ Der Infovortrag am 25.02.2025 von Roland Dengler wurde vom 47 Personen besucht. Das Thema eigener Tod wird gern aus dem eigenen Denken weggeschoben. Es empfiehlt sich aber dafür vorzusorgen! Für die Hinterbliebenen (Kinder, Ehepartner) ist es eh nicht leicht, wenn plötzlich ein geliebter Mensch verstirbt. Dann ist es gut, wenn es einen Bestattungsvorsorgeordner gibt, in dem das Wichtigste vorbereitet liegt. Vollmachten z.B. für Bankkonten, Behörden, Gesundheitsfürsorge, Auflistung, wo welche Anträge zu stellen sind, z.B. für Versicherungsleistungen. Wer eine Betreuungsverfügung hat, ob es ein Testament gibt und wo es hinterlegt ist. Auflistung aus Forderungen oder Verträgen, Aufstellung von Schulden und Verpflichtungen, oder wo man Wichtiges findet: Personalausweis, Geburtsurkunde (bei Ledigen), Heiratsurkunde (bei Verheirateten), ggfs. Sterbeurkunde des Ehepartners, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (bei Geschiedenen). Ebenfalls bietet auch jeder Bestatter die Möglichkeit im Vorfeld ein Treuhandkonto mit Bestattungsvorsorgevertrag anzulegen. Darauf kann man das nötige Kapital vorher einzahlen und Wünsche zur eigenen Bestattung hinterlegen: Welche Gäste (Adressen) sollen eingeladen werden. Soll die Beerdigung durch einen Priester oder Trauerredner begleitet werden? Mit oder ohne Eucharistiefeier, welche Musik oder welche Lieder sollen gespielt oder gesungen werden? Welcher Sarg oder welche Blumen soll/en es sein, möchte man aufgebahrt werden, damit sich nahestehende Menschen noch verabschieden können oder nicht, Welche Bestattungsart wird gewünscht? Möchte man lieber eine Erdbestattung mit Wahl-Grab (zweistellig), Reihengrab (einstellig), Rasengrab (ein- oder zweistellig) oder anonyme Erdbestattung (in Reken nicht möglich). Möchte man lieber eine Feuerbestattung mit Urnengrab (zweistellig), Urnenreihengrab (einstellig), Rasengrab (ein- oder zweistellig), Urnenbeisetzung unter Bäumen, Beisetzung im Ruheforst (Coesfeld, Familien- oder Gemeinschaftsbaum, Einzelbaum) Anonyme Feuerbestattung (nicht in Reken möglich), Asche-Verstreuung (z.B. auf dem Waldfriedhof in Borken), (anonyme) Seebestattung, Diamantbestattung (in der Schweiz möglich). Was gut vorbereitet ist, erleichtert den Angehörigen die Organisation der Beerdigung und ggfs. auch deren Bezahlung.
von Cäcillia Rösing 20. Februar 2025
Stephan Emunds, Cäcillia Rösing, Gertrud Mühlhans, Manfred Uhlenbruch, Helga Wienkötter, Edeltraud Burkart, Birgit Sander, Elisabeth Niewerth, Agnes Pierick, Marita Kuckuck, Monika Löcken, nicht im Bild Antje Teda Bayer, (von links nach rechts)
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