In diesem Vortrag am 27.02.2024, der von 38 Personen besucht wurde, gab Lena Schlamann,
Sozialplanung - Kreis Borken, wertvolle Informationen, unter welchen Voraussetzungen und für
welche Leistungen der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € bei den Pflegekassen abrufbar ist.
Viele Menschen mit Pflegegrad 1 – 5 wissen diesen Betrag gar nicht zu nutzen, da diese Leistung
der Pflegeversicherung nicht, wie das Pflegegeld monatlich von allein auf‘ s Konto überwiesen
wird.
Wenn man das Glück hat einen Pflege- oder Haushaltsdienst mit freien Kapazitäten zur
Unterstützung im Haushalt zu finden, reichen die 125 € nur für gut 3 Std. im Monat.
Daher ist eine vertraute Person aus der „Nachbarschaft/Bekanntschaft“, die ehrenamtlich
gegen eine Aufwandsentschädigung Hilfe bietet, für 10 Std. oder mehr zu bekommen.
Wichtig, die Person muss von der Pflegekasse anerkannt sein. D.h. sie muss bestätigen, dass
keine Verwandtschaft 2. Grades besteht, dass sie nicht im gleichen Haushalt lebt oder als
Pflegeperson eingetragenen ist und ehrenamtlich tätig ist.
Außerdem muss sie zur Qualifikation entweder einen Pflegekurs besucht haben, oder - und das
ist neu seit 2024 - die Pflegeperson muss der Pflegekasse schriftlich bestätigen, dass sie sich
den Inhalt der Broschüre „Nachbarschaftshilfe“ durchgelesen hat.
Unter folgendem Link kann man die Broschüre herunterladen:
Weitere Informationen findet man auf den Seiten:
pflege-kreis-borken.de oder unter:
https://nachbarschaftshilfe.nrw/
Montag – Freitag
09:00 bis 12:30 Uhr
Dienstag – Donnerstag
14:00 bis 16:00 Uhr
☎ Telefon: 02864 / 944 - 370
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Kontakt:
Frau Cäcilia Rösing
Haupt-/Schulverwaltungsamt
Rentenangelegenheiten
Seniorenbeauftragte
Sekretariat OGS/Ferienhaus
im Vereins- und Bildungszentrum -
Hauptgebäude: Overbergstraße 11