Entlastungsbetrag und Nachbarschaftshilfe


Entlastungsbetrag und Nachbarschaftshilfe


In diesem Vortrag am 27.02.2024, der von 38 Personen besucht wurde, gab Lena Schlamann, 


Sozialplanung - Kreis Borken, wertvolle Informationen, unter welchen Voraussetzungen und für


welche Leistungen der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € bei den Pflegekassen abrufbar ist.

 

Viele Menschen mit Pflegegrad 1 – 5 wissen diesen Betrag gar nicht zu nutzen, da diese Leistung


der Pflegeversicherung nicht, wie das Pflegegeld monatlich von allein auf‘ s Konto überwiesen


wird.

 

Wenn man das Glück hat einen Pflege- oder Haushaltsdienst mit freien Kapazitäten zur


Unterstützung im Haushalt zu finden, reichen die 125 € nur für gut 3 Std. im Monat.

 

Daher ist eine vertraute Person aus der „Nachbarschaft/Bekanntschaft“, die ehrenamtlich


gegen eine Aufwandsentschädigung Hilfe bietet, für 10 Std. oder mehr zu bekommen.


Wichtig, die Person muss von der Pflegekasse anerkannt sein. D.h. sie muss bestätigen, dass


keine Verwandtschaft 2. Grades besteht, dass sie nicht im gleichen Haushalt lebt oder als


Pflegeperson eingetragenen ist und ehrenamtlich tätig ist.


Außerdem muss sie zur Qualifikation entweder einen Pflegekurs besucht haben, oder - und das


ist neu seit 2024 - die Pflegeperson muss der Pflegekasse schriftlich bestätigen, dass sie sich


den Inhalt der Broschüre „Nachbarschaftshilfe“ durchgelesen hat.


 

Unter folgendem Link kann man die Broschüre herunterladen:


https://broschuerenservice.nrw.de/mags/shop/Nachbarschaftshilfe_-_Tipps_und_Informationen_f%C3%BCr_Helfende
 

 

Weitere Informationen findet man auf den Seiten:

 

pflege-kreis-borken.de oder unter:



https://nachbarschaftshilfe.nrw/


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Sicher unterwegs mit dem E-bike/Pedelec (45 Minuten Theorie, 45 Minuten fahrpraktische Übungen) Iris Röckinghausen und Julia Nöthling von der Verkehrswacht Borken begrüßten am Dienstag, den 08.09.2025, 12 Teilnehmer zum theoretischen Teil. Zunächst machten sie anhand von der diesjährigen leider hohen Unfalltodstatistik deutlich, dass das Tragen von Fahrradhelmen, reflektierenden Kleidungstücken, vorrausschauendes Verhalten und ein absolut verkehrssicheres Fahrrad im Straßenverkehr für einen Radfahrer lebensnotwendig sind. Dann gaben sie Auskunft über Änderungen in der Straßenverkehrsordnung. Das Fahrrad ist, so kann man allgemein formulieren, nicht mehr dem Fußgänger gleichgestellt, sondern aufgrund seiner Schnelligkeit jetzt ein Fahrzeug, also eher dem Auto gleichgestellt. Es fährt auf der Straße, es sei denn es gibt die blauen Fahrradschilder: (Radweg, gemeinsamer Rad-Gehweg oder getrennter Rad-/Gehweg) die die Benutzung des Radweges zwingend vorschreiben. Im Zweifel, bei wenig Platz innerorts, die Fahrbahn benutzen! Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Autofahrer beim Überholen von Radfahrern einen Mindestabstand von 1,5 m halten, außerhalb geschlossener Ortschaften sogar 2 m. Radfahrer sollten aber auf 3-Meter-Wegen, wenn eine Hofeinfahrt oder eine Seitenstraße kommt, Platz machen, damit ein Autofahrer auch überholen kann. In Beispielfilmchen zeigten sie eindrucksvoll auf, dass Radfahrer leicht in den „Toten Winkel“ eines Autofahrers geraten können. Daher ist es wichtig, als Radfahrer selbstbewusst zum Beispiel im Kreisverkehr mittig auf der Fahrbahn zu fahren (und nicht nur ganz am Rand), um von Autofahrern gut wahrgenommen und nicht abgedrängt zu werden. Danach durchfuhren den Teilnehmer mit dem eigenen Pedelec mehrmals einen Übungsparcours, in dem Sie ihr Fahrvermögen und ihre Geschicklichkeit testen konnten. Für jeden Radfahrer ist es sehr wichtig, die eigenen Fähigkeiten beim Fahren und den Bremsweg richtig einschätzen zu können. Wenn man angepasst fährt und somit sein Fahrrad beherrscht, verhindert dies hoffentlich weitere Unfälle.
von C. Rösing, M.Uhlenbruch • 26. August 2026
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