Nachbarschaftshilfe und der

 Verwendung des Entlastungsbetrages


Dem kurzen Infovortrag am 12.05.2026 über 

 „Nachbarschaftshilfe und der

 Verwendung des Entlastungsbetrages“  

folgte der 

„1.Marktplatz Nachbarschaftshilfe“

 

Rund 40 Interessierte informierten sich bei Frau Lena Schlamann, - Sozialplanerin beim Kreis Borken - über die Voraussetzungen, die ein Nachbarschaftshelfer mitbringen muss und wie man den Entlastungsbetrag bei Besitz eines Pflegegrades bei der Pflegekasse abrufen kann.

 

Zunächst hat jeder Hilfegebende sein Hilfeangebot auf einem Steckbrief formuliert und auch jeder Hilfesuchende seine Wünsche/Bedarfe auf einem Steckbrief festgehalten.

 

Im Anschluss kamen potentielle Nachbarschaftshelfer bzw. Personen, die Hilfe suchen, in entspannter Atmosphäre bei Kaffee und Plätzchen ins Gespräch.

 

Einige wollten sich nur vorab informieren. Es haben sich aber auch passende Paare gefunden und zum Helfen verabredet. Einige potentielle Nachbarschaftshelfer haben aber noch keinen Hilfesuchenden finden können….

 

Da es eine gemeinsame Veranstaltung von der „Freiwilligenagentur Reken“ bzw. dem Verein „Leben im Alter in Reken e.V.“ war, darf man sich gern sowohl bei der Freiwilligenagentur, als auch bei Verein Leben im Alter in Reken melden, wenn man einen Nachbarschaftshelfer sucht bzw. Nachbarschaftshilfe anbieten möchte.


Weitere Veranstaltungen

von C.Rösing, M.Uhlenbruch • 27. September 2026
Pflegehilfsmittel u. haushaltsnahe Dienstleistungen
von C.Rösing, M.Uhlenbruch • 24. September 2026
Sicher unterwegs mit dem E-bike/Pedelec (45 Minuten Theorie, 45 Minuten fahrpraktische Übungen) Iris Röckinghausen und Julia Nöthling von der Verkehrswacht Borken begrüßten am Dienstag, den 08.09.2025, 12 Teilnehmer zum theoretischen Teil. Zunächst machten sie anhand von der diesjährigen leider hohen Unfalltodstatistik deutlich, dass das Tragen von Fahrradhelmen, reflektierenden Kleidungstücken, vorrausschauendes Verhalten und ein absolut verkehrssicheres Fahrrad im Straßenverkehr für einen Radfahrer lebensnotwendig sind. Dann gaben sie Auskunft über Änderungen in der Straßenverkehrsordnung. Das Fahrrad ist, so kann man allgemein formulieren, nicht mehr dem Fußgänger gleichgestellt, sondern aufgrund seiner Schnelligkeit jetzt ein Fahrzeug, also eher dem Auto gleichgestellt. Es fährt auf der Straße, es sei denn es gibt die blauen Fahrradschilder: (Radweg, gemeinsamer Rad-Gehweg oder getrennter Rad-/Gehweg) die die Benutzung des Radweges zwingend vorschreiben. Im Zweifel, bei wenig Platz innerorts, die Fahrbahn benutzen! Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Autofahrer beim Überholen von Radfahrern einen Mindestabstand von 1,5 m halten, außerhalb geschlossener Ortschaften sogar 2 m. Radfahrer sollten aber auf 3-Meter-Wegen, wenn eine Hofeinfahrt oder eine Seitenstraße kommt, Platz machen, damit ein Autofahrer auch überholen kann. In Beispielfilmchen zeigten sie eindrucksvoll auf, dass Radfahrer leicht in den „Toten Winkel“ eines Autofahrers geraten können. Daher ist es wichtig, als Radfahrer selbstbewusst zum Beispiel im Kreisverkehr mittig auf der Fahrbahn zu fahren (und nicht nur ganz am Rand), um von Autofahrern gut wahrgenommen und nicht abgedrängt zu werden. Danach durchfuhren den Teilnehmer mit dem eigenen Pedelec mehrmals einen Übungsparcours, in dem Sie ihr Fahrvermögen und ihre Geschicklichkeit testen konnten. Für jeden Radfahrer ist es sehr wichtig, die eigenen Fähigkeiten beim Fahren und den Bremsweg richtig einschätzen zu können. Wenn man angepasst fährt und somit sein Fahrrad beherrscht, verhindert dies hoffentlich weitere Unfälle.
von C. Rösing, M.Uhlenbruch • 26. August 2026
Sommerfest 2026 
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