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Der Weg zum Pflegegrad – Begutachtung durch den medizinischen Dienst



Gudula Decking (M.A), Koordinatorin Pflegeberatung und Heimaufsicht beim Kreis Borken,

 machte zuerst den Unterschied zwischen Hilfsbedürftigkeit und Pflegebedürftigkeit klar.

 

 

Die Infoveranstaltung: „Der Weg zum Pflegegrad – Begutachtung durch den medizinischen Dienst“ am 

23.04.2024 wurde von 30 Personen besucht. Wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, eine Person also
alltäglich personelle Unterstützung benötigt, bspw. um aus dem Bett zu kommen, zu essen oder sich zu waschen und diese Einschränkungen länger als ein halbes Jahr andauern, dann sollte man bei der Pflegekasse (extra Abteilung der Kr.-Kasse) um Zusendung eines Antrages auf Pflegegrad bitten. Diesen füllt man aus, unterschreibt und schickt ihn zurück. Dann kommt der MDK ins häusliche Umfeld. Die Pflegeperson sollte bestenfalls mit dabei sein und Unterlagen, wie Medikamentenplan, vorhandene Hilfsmittel, aktuelle Arztberichte mit Diagnosen, ggfs. der Schwerbehindertenaus, der Personalausweis, die KV-Karte sowie Notizen als Gedankenstütze, wobei pers. Hilfe benötigt wird, sollten bereitliegen. Beurteilt wird die Selbständigkeit, die Mobilität/Beweglichkeit, die Selbstversorgung und die kognitiven Fähigkeiten.

 

Im Einzelnen stellt der Gutachter vielen Fragen (standardisiertes Verfahren) und macht sich Notizen. Das Ergebnis der Begutachtung wird schriftlich durch ein ausführliches Pflegegutachten zugeschickt. 

 

Dieses sollte man sofort überprüfen und ggfs. innerhalb der Widerspruchfrist mit genauer Begründung widersprechen, falls an einem oder mehreren Punkten etwas falsch beurteilt worden ist.


 

Link zum ausführlichen Podcast (Hörbeitrag) zu diesem Thema: https://pflege-kreis-borken.de/index.php?id=18544&L=0

 

Richtlinien der Pflegebegutachtung:

https://md-bund.de/themen/pflegebeduerftigkeit-und-pflegebegutachtung/begutachtungs-richtlinien.html


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